Allgemeine Lizenzbedingungen

Allgemeine Lizenzbedingungen

Cenareo
SAS RCS Toulouse 789 137 650 650
201 rue et Pierre et Marie Curie – 31670 Labège, Frankreich

Inkrafttreten: 5. Februar 2019

Allgemeine Lizenzbedingungen (PDF)
1. Geltungsbereich

Cenareo (nachfolgend "CENAREO") ist eine Plattform (nachfolgend "Plattform"), die ihren Kunden (nachfolgend "Lizenznehmer") eine Lizenz (nachfolgend "Lizenz") gewährt, die es ihnen ermöglicht, Inhalte über einen Bildschirm, über eine ihnen zur Verfügung gestellte Box (nachfolgend "Player") oder nach dem Herunterladen der auf Android verfügbaren CENAREO-Anwendung zu verteilen.

Der Player enthält eine Box, ein HDMI-Kabel und ein Netzteil. Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "Allgemeine Geschäftsbedingungen") ist es, die Bedingungen für die Nutzung der Lizenz zu definieren und die Rechte und Pflichten der Parteien in diesem Zusammenhang zu definieren.

Sie können falls erforderlich durch besondere Bedingungen ergänzt werden. Sie bilden zusammen mit dem/den Angebot(en) (nachfolgend "Angebot") und etwaigen Sonderbedingungen eine untrennbare Vertragseinheit (nachfolgend "Vertrag"). Im Falle eines Widerspruchs gelten die Bestimmungen des Dokuments höheren Ranges in absteigender Reihenfolge wie folgt:

  • das/die Angebot(e)
  • etwaige besondere Bedingungen
  • die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Im Falle eines Widerspruchs zwischen verschiedenen Angeboten hat das aktuellste Dokument Vorrang vor den ältesten.

Der Vertrag hat Vorrang vor allen anderen allgemeinen oder besonderen Bedingungen, die nicht ausdrücklich von CENAREO genehmigt wurden.

2. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Lizenz
  1. Vor Erteilung der Lizenz liegt es in der Verantwortung des Lizenznehmers, CENAREO die notwendigen Informationen und Dokumente zur Verfügung zu stellen, damit es seine Bedürfnisse und Erwartungen ermitteln kann. Dies ist eine wesentliche Verpflichtung aus dem Vertrag für CENAREO. CENAREO wird dann eine Bedarfsanalyse durchführen und auf dieser Grundlage ein Angebot erstellen, in dem die Bedingungen der Lizenz aufgeführt sind.
  2. Sofern nicht anders angegeben, gelten die von CENAREO abgegebenen Angebote für einen Monat ab ihrer Abgabe. Wenn der Lizenznehmer sie nicht innerhalb dieser Frist validiert, verfallen sie. Der Lizenznehmer, der von der Lizenz profitieren möchte, muss das entsprechende Angebot innerhalb der oben genannten Frist auf dem Schriftwege und insbesondere per E-Mail bestätigen. Der Annahme des Angebots kann gegebenenfalls die Ausstellung eines Bestellformulars durch den Lizenznehmer folgen, wobei ein solches Bestellformular jedoch keinen Einfluss auf den oben definierten Vertrag hat.
  3. Jede Bestätigung eines Angebots durch elektronische oder handschriftliche Unterschrift, ausdrücklich oder implizit, mit Zusendung von Rechnungselementen (Bankverbindung, SEPA-Mandat...) bedeutet die vollständige und vollständige Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des betreffenden Angebots gültigen Fassung. Eine vorbehaltliche Annahme gilt als nichtig.

Der Lizenznehmer ist ebenfalls darüber informiert, dass die elektronische Signatur gemäß Artikel 1367 des Bürgerlichen Gesetzbuches den gleichen Beweiswert hat wie die eigenhändige Unterschrift.

Ohne die o.g. Validierung durch den Lizenznehmer kann von CENAREO keine Benutzerlizenz erteilt werden.

3. Erteilung der Lizenz
  1. Die Lizenz ist für den professionellen Gebrauch bestimmt und richtet sich daher ausschließlich an Personen im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit.
  2. Vorbehaltlich der Unterzeichnung des Angebots durch den Lizenznehmer gewährt CENAREO dem Lizenznehmer das Recht, den Player und die Plattform zu nutzen. Sofern nicht ausdrücklich von CENAREO genehmigt, z.B. unter bestimmten Bedingungen, wird die Lizenz ausschließlich für eine Nutzung durch den Lizenznehmer gewährt.
  3. Der Lizenznehmer wird darauf hingewiesen, dass die Lizenz erst dann wirksam wird, wenn er die Allgemeinen Nutzungsbedingungen der Plattform akzeptiert hat; die Allgemeinen Nutzungsbedingungen der Plattform können hier eingesehen werden.
  4. Für jeden anderen Benutzer als den Lizenznehmer (nachfolgend "Benutzer") der Plattform und des Players hat der Lizenznehmer ein Benutzerkonto auf der Plattform zu erstellen. Die Erstellung von Benutzerkonten, die Festlegung der entsprechenden Zugriffsrechte und der Personen, denen sie zugewiesen werden, obliegt allein dem Lizenznehmer.
  5. Der Player bleibt für die Dauer der Lizenzerteilung volles und vollständiges Eigentum von CENAREO. Die Erteilung der Lizenz führt nicht zu einer Übertragung des Eigentums an diesen Elementen auf den Lizenznehmer, dem nur ein Nutzungsrecht für die im Angebot vorgesehene Dauer eingeräumt wird.
4. Player-Betrieb und Plattform
  1. Die technischen Spezifikationen des Players sind auf Anfrage erhältlich.
    Die Plattform ermöglicht es dem Lizenznehmer, die Verteilung von Inhalten auf den Bildschirmen zu steuern, für die eine Lizenz vergeben wurde.
5. Lieferung des Players
  1. Nach Erhalt des unterzeichneten Angebots sendet CENAREO dem Lizenznehmer eine E-Mail zu, um die Lieferadresse des Players zu überprüfen. Die Lieferadresse muss vom Lizenznehmer schriftlich bestätigt werden.
  2. CENAREO verpflichtet sich, den Player innerhalb von fünf (5) Werktagen nach schriftlicher Bestätigung der Lieferadresse durch den Lizenznehmer an den Lizenznehmer zu liefern.
  3. Ab dem Zeitpunkt der Unterzeichnung des Lieferscheins geht das Risiko des Verlustes oder der Beschädigung des Players an den Lizenznehmer über.
  4. In Ermangelung von Vorbehalten, die der Lizenznehmer innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Lieferung ausdrücklich schriftlich formuliert hat, gilt der Player als bestellungskonform und in einwandfreiem Zustand. Formuliert der Lizenznehmer Vorbehalte aufgrund eines defekten Players, und wird dieser Defekt von CENAREO nach telefonischer Diagnose bestätigt, verpflichtet sich CENAREO zur Übernahme der Kosten für die Rücksendung des Players und, ab dessen Eingang, zum Versand eines neuen Players innerhalb von fünf (5) Werktagen, vorbehaltlich dessen Verfügbarkeit.
6. Verleihen von Playern
  1. Der Player bleibt volles und vollständiges Eigentum von CENAREO.
    Das Leihgerät wird dem Lizenznehmer für die Dauer der Lizenz oder einer anderen im Angebot vorgesehenen Frist gewährt.
    Am Ende der im Angebot vorgesehenen Leihgerät-Laufzeit ist der Player innerhalb der im Artikel "Kündigung und Aussetzung" vorgesehenen Frist zurückzugeben.
  2. Sofern nicht ausdrücklich von CENAREO genehmigt, verpflichtet sich der Lizenznehmer, keine Änderungen am Player vorzunehmen. Er ist für die ordnungsgemäße Aufbewahrung während der gesamten Laufzeit verantwortlich.
    CENAREO übernimmt keine Haftung im Falle einer betrügerischen oder illegalen Nutzung des Players.
    Im Falle von Verlust, Diebstahl oder Beschädigung des Players hat der Lizenznehmer CENAREO den Preis des Players zu erstatten, d.h. dreihundertfünfzig Euro netto (€350,- exkl. MwSt.) und €15,- exklusive Mehrwertsteuer pro Kabel oder Netzteil.
7. Bestellung zusätzlicher Produkte oder Dienstleistungen
  1. Der Lizenznehmer kann bei CENAREO zusätzliche Produkte oder Dienstleistungen auf Anfrage bestellen, wie z.B. Bildschirme und Bildschirmhalterungen und Installationen.
    Jede Bestellung von zusätzlichen Produkten oder Dienstleistungen muss Gegenstand eines Angebots unter den
    Bedingungen von Artikel 2 dieser Allgemeinen
    Geschäftsbedingungen sein.
  2. CENAREO verpflichtet sich, die Produkte innerhalb von fünfzehn (15) Werktagen nach Annahme des Angebots durch den Lizenznehmer im Rahmen der von den Lieferanten von CENAREO verfügbaren Mengen an den Lizenznehmer zu liefern.
8. Dauer

Die Lizenz wird für einen Zeitraum von 12, 24 oder 36 Monaten gemäß den im Angebot festgelegten Bedingungen gewährt.

Beginnt die Lizenz nicht am ersten Tag des abonnierten Monats, wird sie für die gewählte Dauer zuzüglich der verbleibenden Tage des Abonnementmonats gewährt.

Nach Ablauf der vorgesehenen Frist wird jede Lizenz stillschweigend um die gleiche Dauer wie ursprünglich vorgesehen verlängert, es sei denn, sie wird von einer der Parteien per Einschreiben mit Empfangsbestätigung spätestens drei (3) Monate vor Ablauf der aktuellen Frist gekündigt.

9. Abonnement
  1. Die Lizenz wird in Form eines Abonnements vergeben.
  2. Die Rechnungsstellung des Abonnements beginnt spätestens zehn (10) Werktage nach dem Datum der schriftlichen Annahme des Angebots durch den Lizenznehmer.
  3. Der Abonnementpreis wird jährlich pro Abonnementzeitraum in Rechnung gestellt. Der Lizenznehmer ist darüber informiert und akzeptiert ausdrücklich, dass bei der Wahl einer monatlichen Rechnungsstellung CENAREO einen Preisaufschlag von 13% (dreizehn Prozent) anwenden wird.

    Das Abonnement wird wie folgt abgerechnet:
  • Beginnt die Abrechnung am 1. Tag eines Monats, wird das Abonnement nach Abonnementzeiträumen abgerechnet
  • Beginnt die Abrechnung nicht am 1. Tag eines Monats, wird das Abonnement für die verbleibenden Tage des Monats des Lizenzbeginns und dann nach Abonnementzeiträumen berechnet.

    Sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren, erfolgt die Zahlung durch den Lizenznehmer des Abonnements per Lastschrift innerhalb von fünfzehn (15) Tagen ab dem Datum, an dem die Rechnung von CENAREO ausgestellt wird.
  1. Der Preis des Abonnements kann zum Zeitpunkt der Verlängerung des Abonnements einer Preisänderung unterworfen werden.
    Die neuen Preise werden unter Bezugnahme auf den Syntec-Index (nachfolgend: "Index") gemäß der folgenden Formel ermittelt:

P1 = P0 x I1 / IO

... in dem:

  • P0 ist der Preis vor der Revision,
  • IO ist der letzte Index, der an dem Tag veröffentlicht wurde, an dem der Preis vor der Revision bestimmt wurde,
  • I1 ist der letzte Index, der am Tag der Revision veröffentlicht wurde,
  • P1 ist der Preis nach der Revision.
  1. Der Lizenznehmer, der ein Angebot bestätigt, wird Lizenznutzer und haftet daher in vollem Umfang für den kompletten im Angebot vorgesehenen Preis. Im Falle einer Aussetzung oder Unterbrechung der Lizenz durch den Lizenznehmer, aus welchem Grund auch immer, behält sich CENAREO das Recht vor, ihm den vollen, im Angebot vorgesehenen Preis in Rechnung zu stellen, zu dessen Zahlung sich der Lizenznehmer verpflichtet.
  2. Jeder Verzug bei der Zahlung des gesamten Betrags oder eines Teils des Betrags, der CENAREO am Fälligkeitsdatum zusteht, führt automatisch ab dem Tag nach dem Fälligkeitsdatum und ohne vorherige Ankündigung:
  • Zum Erlöschen der Zahlungsfrist für alle vom Lizenznehmer geschuldeten Beträge und somit zu deren sofortiger Fälligkeit, unabhängig von den ursprünglich vorgesehenen Zahlungsbedingungen;
  • Zum sofortigen Aussetzen der Lizenz bis zur vollständigen Begleichung aller fälligen Beträge;
  • Zur Zahlung von Verzugszinsen an CENAREO, die allein aufgrund des Ablaufs der Zahlungsfrist fällig werden; diese entsprechen dem Dreifachen des gesetzlichen Zinssatzes, basierend auf dem Betrag der am Fälligkeitstag offenen Forderung und einer festen Vergütung von vierzig (40) € für Inkassokosten, unbeschadet einer zusätzlichen Vergütung falls die tatsächlich entstandenen Inkassokosten diesen Betrag übersteigen sollten.
10. Wartung und Support
  1. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, CENAREO jede Anomalie oder jedes Problem im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform oder des Players per E-Mail (support@CENAREO.com) genau und vollständig zu melden, damit CENAREO so schnell wie möglich eine Diagnose stellen kann.

    Der Lizenznehmer verpflichtet sich, die an ihn gerichteten Empfehlungen von CENAREO umzusetzen.
  1. CENAREO verpflichtet sich, so schnell wie möglich zu handeln und alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um den Wünschen des Lizenznehmers Rechnung zu tragen.
  2. Es wird darauf hingewiesen, dass CENAREO nicht für eine Fehlfunktion des Internet-Netzwerks oder des lokalen Netzwerks des Lizenznehmers oder Benutzers verantwortlich gemacht werden kann.

    Das Personal von CENAREO wird nicht zu Wartungszwecken an den Ort des Players anreisen.
11. Vertragsgarantie
  1. Jeder Player, der aus einem nicht dem Lizenznehmer zuzurechnenden Grund funktionsunfähig wird, ist vom Lizenznehmer an CENAREO zurückzusenden; CENAREO verpflichtet sich zur Übernahme der Kosten für diese Rücksendung. Nach Erhalt verpflichtet sich CENAREO, innerhalb von 5 Werktagen einen neuen oder reparierten Player zu liefern, vorbehaltlich deren Verfügbarkeit. Der Zeitraum der Nichtverfügbarkeit des Players führt nicht zu einem Aussetzen der Lizenz und des dazugehörigen Abonnements.
  2. Die oben genannte Garantie gilt nicht im Falle einer Fehlfunktion des Players aufgrund von Missbrauch durch den Lizenznehmer oder einen autorisierten Benutzer.
    In diesem Falle muss der Lizenznehmer den Player auf eigene Kosten an CENAREO zurücksenden. Nach Erhalt verpflichtet sich CENAREO, innerhalb von 5 Werktagen einen neuen oder reparierten Player zu liefern, vorbehaltlich dessen Verfügbarkeit. Die Versandkosten gehen zu Lasten des Lizenznehmers. CENAREO wird nicht das vom Lizenznehmer bezahlte Abonnement zurückerstatten.
  3. Wird der defekte Player nicht an CENAREO zurückgegeben oder wurde dieser missbräuchlich oder zu anderen Zwecken als den, für die er hergestellt wurde, verwendet, insbesondere im Falle von Nichteinhaltung der technischen Spezifikationen, bei Verlust oder Diebstahl, mangelnder Wartung, Beschädigung durch den Lizenznehmer oder einen autorisierten Benutzer, ein Gewitter oder im Falle höherer Gewalt laut den in Artikel 1218 des französischen Bürgerlichen Gesetzbuches definierten Bedingungen, wird die Lieferung eines neuen Players dem Lizenznehmer zu einem Stückpreis von dreihundertfünfzig Euro netto (€350,- exkl. MwSt.) für die Box zuzüglich fünfzehn Euro netto (€15,- exkl. MwSt.) pro Kabel und Netzteil in Rechnung gestellt.
  4. Bei Ausfall von vom Lizenznehmer bestellter Zusatzausrüstung (z. B. Bildschirm oder Bildschirmhalterung) verpflichtet sich dieser, CENAREO unverzüglich per E-Mail darüber zu informieren. CENAREO wird daraufhin dem Lizenznehmer mitteilen, ob dieser das defekte Gerät zurücksenden muss oder ob eine Intervention vor Ort erforderlich ist. Nach der von CENAREO gewählten Option verpflichtet sich der Lizenznehmer, das defekte Gerät zurückzusenden oder den Zugang zu ihm (z. B. Bereitstellung auf dem Fußboden) während des Eingriffs zu erleichtern.
  5. Das Personal von CENAREO wird nicht zu Wartungszwecken an den Ort der Zusatzausrüstung anreisen. Anreisen unternimmt allein der Hersteller des genannten Materials laut Bedingungen seiner Kundendienstleistungen.
    Jeder Ausfall eines Zusatzprodukts unterliegt den Garantiebedingungen des Herstellers, die CENAREO mit dem Angebot an den Lizenznehmer übermittelt.
12. Verpflichtungen und Haftung des Lizenznehmers
  1. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, CENAREO genaue, vollständige und notwendige Informationen in Bezug auf die Erteilung der Lizenz und im allgemeinen für die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages zur Verfügung zu stellen.
  2. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, alle ihm von CENAREO übermittelten Installations- und Nutzungsanweisungen einzuhalten. Insbesondere verpflichtet er sich, den Player an einem zugänglichen Ort zu installieren und mit dem Internet zu verbinden.
  3. Der Lizenznehmer ist für die Nutzung des Players und der Plattform durch ihn selbst und durch die autorisierten Benutzer verantwortlich.
  4. Der Lizenznehmer stellt sicher, dass seine Dienstleister, Mitarbeiter und Führungskräfte diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einhalten.
  5. Der Lizenznehmer ist allein verantwortlich für seinen Computer, dessen Sicherheit und im weiteren Sinne für die Sicherheit seiner System-, Netzwerk- und Computerausrüstungen.
  6. Der Kunde ist allein verantwortlich für die Einhaltung der für seine Tätigkeit geltenden Gesetze und Vorschriften und der unter der Lizenz verteilten Inhalte. Aus diesem Grunde kann der Kunde unter keinen Umständen CENAREO dafür haftbar machen.
  7. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, CENAREO gegen alle Ansprüche, Verbindlichkeiten, Verluste, Ausgaben oder Schäden (einschließlich Verteidigungskosten und -ausgaben) zu entschädigen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die sich aus Streitigkeiten zwischen dem Lizenznehmer und Dritten über die Nutzung der Plattform und der Player ergeben.
13. Verpflichtungen und Haftung von CENAREO
  1. CENAREO verpflichtet sich, die Plattform mit angemessener Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den bewährten Praktiken abzusichern, wobei sie nur den Einsatz von Mitteln schuldet ohne einer Ergebnispflicht zu unterliegen, was der Lizenznehmer ausdrücklich anerkennt.
  2. CENAREO kann auf Anfrage des Lizenznehmers alle angemessenen Ratschläge zur Nutzung des Players und der Plattform erteilen. Der Kunde ist jedoch allein verantwortlich für Entscheidungen, die auf der Grundlage dieser Beratung getroffen werden, ohne dass CENAREO dafür haftbar gemacht wird.
  3. CENAREO kann unter keinen Umständen für Verbindungsprobleme des Lizenznehmers oder für die Installation der von ihm hergestellten Geräte verantwortlich gemacht werden.
  4. CENAREO bescheinigt, dass sie bei einer Versicherungsgesellschaft versichert ist, die bekanntermaßen für die Verbindlichkeiten, die ihr aus dem Vertrag entstehen können, zahlungsfähig ist. Sie verpflichtet sich, diese Versicherungspolice während der gesamten Laufzeit des Vertrages aufrechtzuerhalten, und sie dem Kunden auf Verlangen vorzulegen.
  5. CENAREO kann nicht für Mängel, Vorfälle oder Schäden haftbar gemacht werden, die sich aus dem Handeln eines Dritten oder im Zusammenhang mit den Produkten oder Leistungen eines Dritten ergeben. Ebenso kann CENAREO unter keinen Umständen für Dienstleistungen eines Dritten (einschließlich aller Partner) haftbar gemacht werden, auch wenn der Lizenznehmer durch CENAREO mit diesem Dritten in Kontakt gebracht wurde. CENAREO ist nicht Partei der zwischen dem Kunden und einem Dritten abgeschlossenen Verträge und haftet unter keinen Umständen für Schwierigkeiten, die sich aus dem Abschluss oder der Erfüllung dieser Verträge ergeben können, noch ist CENAREO Partei von Streitigkeiten zwischen dem Lizenznehmer und einem Dritten, die insbesondere die Lieferung von Produkten und/oder Dienstleistungen, Garantien, Erklärungen und andere Verpflichtungen betreffen, an die dieser gebunden sein kann.
  6. CENAREO erklärt, dass sie die geltenden Steuer- und Sozialgesetze einhält, dass sie bei der Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge auf dem neuesten Stand ist und dass sie auf Verlangen des Lizenznehmers den Nachweis über die Einhaltung der verschiedenen diesbezüglich geltenden Verpflichtungen erbringen kann. CENAREO verpflichtet sich, dem Kunden auf Verlangen die folgenden Unterlagen zur Verfügung zu stellen:
  7. einen Bescheid, der die Eintragung in das Handelsregister nachweist oder einen Auszug aus der Eintragung in das Handels- und Gesellschaftsregister mit einer Frist von weniger als drei (3) Monaten (K- oder KBIS-Auszug), oder eine gleichwertige Bescheinigung für eine ausländische Gesellschaft,
  8. eine Bescheinigung über die Abgabe von Sozialerklärungen für die Erhebung der Sozialbeiträge und -abgaben durch CENAREO, ausgestellt durch den zuständigen Sozialversicherungsträger.
  9. eine ehrenamtliche Erklärung, in der CENAREO bescheinigt, dass sie zum Zeitpunkt der Erklärung alle obligatorischen Steuererklärungen bei den Steuerbehörden eingereicht hat und dass allen Arbeiten mit Arbeitnehmern durchgeführt werden, die regelmäßig nach dem Arbeitsgesetz beschäftigt sind.
  10. In jedem Fall ist die Haftung von CENAREO im Rahmen des Vertrags auf direkte Schäden des Lizenznehmers beschränkt und übersteigt in keinem Fall den Preis des Abonnements für die zwölf (12) Monate vor dem Eintritt des Schadens bzw. für ein Jahr des laufenden Abonnements, wenn dieses vor weniger als zwölf (12) Monaten abgeschlossen wurde. CENAREO kann nur dann haftbar gemacht werden, wenn der Lizenznehmer innerhalb eines (1) Monats nach diesem Ereignis eine Beschwerde per Einschreiben mit Empfangsbestätigung eingereicht hat.
14. Personenbezogene Daten, die im Rahmen der Dienste erhoben oder verarbeitet werden

CENAREO verpflichtet sich, die Bestimmungen des französischen Datenschutzgesetzes vom 6. Januar 1978 in der geltenden Fassung (nachfolgend "Datenschutzgesetz") und der allgemeinen Datenschutzverordnung einzuhalten (Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016, nachstehend "DGPS" genannt).

CENAREO verfügt über eine Richtlinie zum Schutz personenbezogener Daten, deren Merkmale in dem Dokument "Charta zum Schutz personenbezogener Daten" erläutert werden, zu deren Einsicht der Nutzer durch Klicken hier ausdrücklich aufgefordert wird.

15. Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, alle Dokumente, Angebote, Elemente, Daten und Informationen, die ausdrücklich als vertraulich bezeichnet werden und die ihr von der anderen Partei im Rahmen der Lizenz übermittelt wurden, streng vertraulich zu behandeln und nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei offenzulegen. Diese Verpflichtung erstreckt sich nicht auf das Bestehen der dem Lizenznehmer gewährten Lizenz, auf die CENAREO in seiner eigenen Mitteilung gemäß Artikel 19 verweisen kann.

Sie erstreckt sich auch nicht auf Dokumente, Elemente, Daten und Informationen:

  • von denen die andere Partei bereits Kenntnis hatte;
  • die zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung bereits öffentlich bekannt waren oder die ohne Verletzung dieser Bedingungen öffentlich werden würden;
  • die rechtmäßig von einem Dritten erhalten wurden;
  • deren Offenlegung von den Justizbehörden aufgrund von Gesetzen und Vorschriften oder zum Zwecke der Festlegung der Rechte einer Partei aus diesem Vertrag gefordert wird.

Diese Geheimhaltungsverpflichtung gilt für alle Mitarbeiter, Beschäftigten, Auszubildende, Manager und Vertreter der Parteien sowie für ihre Berater, verbundene Unternehmen, Subunternehmer und Auftragnehmer. Sie gilt weiterhin 5 (fünf) Jahre nach Beendigung der Beziehung zwischen den Parteien.

16. Geistiges Eigentum

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verleihen dem Lizenznehmer keine geistigen Eigentumsrechte an der Plattform, die das gesamte und ausschließliche Eigentum von CENAREO bleibt. Der Lizenznehmer hat allein eine Benutzerlizenz unter den in Artikel 3.1 genannten Bedingungen. Folglich verzichtet der Lizenznehmer formell auf:

  • einen Verkauf, eine Übertragung oder ein Verteilen der Plattform in egal welcher Weise,
  • eine dauerhafte oder vorübergehende Reproduktion eines Elemente der Plattform, ob vollständig oder auszugsweise, mit allen Mitteln und in jeder Form, eine Änderung der Plattform bzw. eine Einbindung der Plattform oder eines ihrer Elemente in andere Computerprogramme,
  • ein Entfernen, Verdecken oder Ändern in egal welcher Weise von Eigentumshinweisen im Zusammenhang mit der Software,
  • ein Kompilieren, Dekompilieren, Trennen, Übersetzen, Analysieren oder Rückentwickeln bzw. des Versuchs dies zu tun, es sei denn, dies geschieht im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Artikels L. 122-6-1 des französischen Gesetzes über geistiges Eigentum,
  • eine Nutzung der Plattform zur Entwicklung eines konkurrierendes Produkts,
  • eine Nutzung der Plattform über die Laufzeit der Lizenz hinaus,
  • und ganz allgemein, auf jede Nutzung oder Verwertung der Software, die nicht in der Lizenz enthalten ist.
17. Kein „Intuitu personae“ (Bindung an Rechtsperson)

Der Lizenznehmer wird darüber informiert und akzeptiert ausdrücklich, dass CENAREO im Zusammenhang mit der Lizenzvergabe und insbesondere der Lieferung von ergänzenden Produkten und Dienstleistungen gemäß Artikel 7 dieser Allgemeinen Bedingungen einen Dienstleister, Lieferanten oder Subunternehmer seiner Wahl einsetzen darf. CENAREO kann dem betreffenden Partner, Lieferanten oder Subunternehmer alle für diesen Zweck erforderlichen Dokumente, Elemente, Daten und Informationen übermitteln, vorbehaltlich der vorherigen Unterzeichnung einer Vertraulichkeitsvereinbarung zu den gleichen Bedingungen wie im vorliegenden Vertrag.

18. Gewerbliche Referenzen

Sofern im Angebot nicht ausdrücklich erwähnt oder auf dem Schriftwege an CENAREO übermittelt, ermächtigt der Lizenznehmer CENAREO zur Verwendung seines Namens, seines Handelsnamens, seines Logos und der Referenzen seiner Website als kommerzielle Referenzen auf jedem Medium und in jeder Form.

19. Beendigung und Aussetzung der Lizenz
  1. Am Ende der in Artikel 8 "Laufzeit" vorgesehenen Frist wird jede Lizenz stillschweigend um die gleiche Dauer wie ursprünglich vorgesehen verlängert, es sei denn, sie wird von einer der Parteien per Einschreiben mit Empfangsbestätigung spätestens drei (3) Monate vor Ablauf der aktuellen Frist gekündigt.
  2. Im Falle eines Verstoßes einer der Parteien gegen eine ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag wird dieser automatisch einen Monat nach Eingang einer Mahnung bei der säumigen Partei, die ohne Antwort bleibt, per Einschreiben mit Empfangsbestätigung unter Angabe der Absicht, diese Klausel anzuwenden, gekündigt, unbeschadet etwaiger Schäden, die von der säumigen Partei verlangt werden können.
  3. Die Kündigung der Lizenz durch den Lizenznehmer führt zur sofortigen Fälligkeit der Beträge, die bei CENAREO hätten eingehen müssen, wenn die Lizenz nicht vorzeitig beendet worden wäre.
  4. Am Ende des Vertragsverhältnisses zwischen den Parteien, aus welchem Grund auch immer, verpflichtet sich der Lizenznehmer, den Player auf eigene Kosten und durch einen Spediteur seiner Wahl innerhalb einer maximalen Frist von einem (1) Monat nach Ablauf der Frist zurückzusenden. Wird das Gerät nicht innerhalb dieser Frist zurückgesandt, wird dem Lizenznehmer ein Stückpreis von dreihundertfünfzig Euro netto (€350,- exkl. MwSt.) pro Gerät und fünfzehn Euro netto (€15,- exkl. MwSt.) pro Kabel und Adapter in Rechnung gestellt.
  5. Auf Verlangen des Lizenznehmers stellt CENAREO dem Lizenznehmer innerhalb von 60 (sechzig) Tagen nach Wirksamwerden der Beendigung oder Kündigung des Vertrages seine Daten zum Export oder Download zur Verfügung. Diese Verfügbarkeit wird in dem von CENAREO festgelegten Format erfolgen. Sofern dies nicht der öffentliche Ordnung widerspricht, ist CENAREO ab den Zeitraum von 60 Tagen ihrer Verpflichtung entbunden, Daten, die sich in ihrem Besitz oder Informationssystemen befinden, zu speichern oder an den Kunden zurückzugeben.
20. Wettbewerb

Der Lizenznehmer darf weder direkt noch indirekt andere Produkte oder Dienstleistungen vertreiben, fördern und/oder verkaufen, die mit den von CENAREO über die Lizenz angebotenen Dienstleistungen konkurrieren könnten.

21. Diverses

Sollte eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach einer Rechts- oder Verwaltungsvorschrift oder einer rechtskräftig gewordenen Gerichtsentscheidung unwirksam sein, so gilt sie allein als ungeschrieben und hebt die übrigen Bestimmungen nicht auf.

Die Tatsache, dass CENAREO sich nicht auf eine Verletzung durch den Lizenznehmer beruft, stellt keinen Verzicht auf diese Verletzung dar. Ein Verzicht ist nur dann durchsetzbar, wenn er schriftlich erklärt und vom gesetzlichen Vertreter von CENAREO unterzeichnet wird.

22. Änderungen der Verordnungen

CENAREO behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern.

Der Kunde wird über diese Änderungen mit allen geeigneten Mitteln informiert.

Der Lizenznehmer, der die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht akzeptiert, muss die Lizenz gemäß den Bestimmungen von Artikel 19 kündigen.

Jede Nutzung der Lizenz durch den Lizenznehmer nach Inkrafttreten der geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt als Einverständnis mit diesen Änderungen.

23. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Der Vertrag unterliegt dem französischen Recht, richtet sich nach diesem und wird in Übereinstimmung mit dem französischen Recht ausgelegt. Alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit der Gültigkeit, Auslegung oder Ausführung ergeben können, unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit der zuständigen Gerichte des Berufungsgerichts von Toulouse (Frankreich), sofern nicht zwingende Verfahrensregeln etwas anderes vorschreiben.